RS OGH 1981/7/7 4Ob367/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1981
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Norm

MSchG §1
UWG §1 D1i
UWG §1 D2d

Rechtssatz

Die Entfernung der Originalverpackung und der darauf befindlichen Marke ist jedenfalls dann nach § 1 UWG wettbewerbswidrig, wenn die Originalverpackung zur Hintanhaltung von Schäden und zur Gewährleistung der Qualität dient. Dies ist bei lichtempfindlicher und feuchtigkeitsempfindlicher Ware der Fall, weil die Gefahr einer Qualitätseinbuße infolge des Umpackens nicht ausgeschlossen werden kann (3M Kopierpapier II).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 367/81
    Entscheidungstext OGH 07.07.1981 4 Ob 367/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0066836

Dokumentnummer

JJR_19810707_OGH0002_0040OB00367_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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