Norm
ABGB §871 BIVRechtssatz
Bei beiderseitiger irrtümlicher Voraussetzung ist der Vertrag für beide Teile anfechtbar. Hiebei kommt es auf ein allfälliges Verschulden desjenigen, dessen Verhalten oder Erklärung beim anderen Teil einen Irrtum veranlaßt hat, nicht an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0016224Dokumentnummer
JJR_19810709_OGH0002_0070OB00651_8100000_001