RS OGH 1981/7/9 7Ob646/81, 2Ob106/08i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.1981
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Norm

ZPO §419 E
ZPO §514 B

Rechtssatz

Ein Wegfall des Rechtsschutzinteresses ist denkbar, wenn die Berichtigung die gesamten in der Berufung aufgezeigten Beschwerdepunkte im Sinne des Beschwerdeführers erledigt und sohin die für eine sachliche Erledigung eines Rechtsmittels erforderliche Beschwer zur Gänze weggefallen ist. Wurde dagegen durch die Berichtigung nur einem Teil der Beschwerdepunkte Rechnung getragen, kann von einem gänzlichen Wegfall der Beschwer keine Rede sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0041811

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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