RS OGH 1981/7/14 5Ob664/80

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Veröffentlicht am 14.07.1981
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Norm

ABGB §1029 B3
HGB §54

Rechtssatz

Die von einem einzelvertretungsbefugten persönlich haftenden Gesellschafter geduldete Mitunterfertigung einer Einladung zur Offertstellung durch einen Sachbearbeiter, die ohne Hinweis auf irgendeine bestimmte rechtliche Stellung zur Gesellschaft unter deren Firma erfolgte, darf vom Empfänger nur als Ausdruck einer gemeinsamen Vertretungsbefugnis des Sachbearbeiters in Gemeinschaft mit einem persönlich haftenden Gesellschafter angesehen werden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 664/80
    Entscheidungstext OGH 14.07.1981 5 Ob 664/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0020476

Dokumentnummer

JJR_19810714_OGH0002_0050OB00664_8000000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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