Norm
AHG §1 Cd2Rechtssatz
Amtshaftung des Bundes für der Lagerverwaltung eines Zollagers gemäß § 99 Abs 3 ZollG für fehlende unverzollt gewesene Waren vorgeschriebene und zur Einzahlung gebrachte Zölle und sonstige Eingangsabgaben, wenn sich herausstellt, daß Zollwachebeamte, die die besondere Zollaufsicht nach § 25 ZollG durchzuführen hatten, in Ausnützung ihrer dienstlichen Stellung die eingelagerten und dann verzollten Waren stahlen und unverzollt aus dem Zollager brachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0049849Dokumentnummer
JJR_19810715_OGH0002_0010OB00019_8100000_002