RS OGH 1981/7/15 1Ob19/81

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Veröffentlicht am 15.07.1981
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Norm

AHG §1 Cd2
ZollG §26
ZollG §99 Abs3

Rechtssatz

Amtshaftung des Bundes für der Lagerverwaltung eines Zollagers gemäß § 99 Abs 3 ZollG für fehlende unverzollt gewesene Waren vorgeschriebene und zur Einzahlung gebrachte Zölle und sonstige Eingangsabgaben, wenn sich herausstellt, daß Zollwachebeamte, die die besondere Zollaufsicht nach § 25 ZollG durchzuführen hatten, in Ausnützung ihrer dienstlichen Stellung die eingelagerten und dann verzollten Waren stahlen und unverzollt aus dem Zollager brachten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0049849

Dokumentnummer

JJR_19810715_OGH0002_0010OB00019_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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