RS OGH 1981/7/21 10Os133/80

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Veröffentlicht am 21.07.1981
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Norm

StGB §269 Abs1 Fall2

Rechtssatz

Behörden-Qualität ist nicht bei dem von der Drohung Betroffenen, sondern beim Bedrohten vorauszusetzen. Ein persönliches Naheverhältnis zwischen diesem und jenem ist - anders als nach dem vierten Deliktsfall - nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0095818

Dokumentnummer

JJR_19810721_OGH0002_0100OS00133_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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