Norm
ABGB §1118 CRechtssatz
Ein erheblich nachteiliger Gebrauch durch eine durch viele Monate, ja Jahre zurückreichende Unterlassung auch einfachster Pflege, konnte durch teilweise Säuberungen, Entrümpelungen und Instandsetzungen während des Kündigungsverfahrens nicht ungeschehen und bedeutungslos gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0021047Dokumentnummer
JJR_19810722_OGH0002_0060OB00691_8100000_001