RS OGH 2025/6/24 1Ob680/81; 7Ob703/82; 4Ob529/83; 8Ob589/87; 3Ob509/96; 1Ob83/25z

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Veröffentlicht am 26.08.1981
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Rechtssatz

Es kann auch derjenige mit der actio negatoria belangt werden, der Vorkehrungen zur Verhinderung von Störungen zu treffen, sie aber unterlassen hat, etwa gegen das Überweiden von Vieh ( SZ 11/174; SZ 6/176 ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0012109

Im RIS seit

26.08.1981

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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