Norm
CMR Art23Rechtssatz
Die Ansprüche des ursprünglich Ersatzberechtigten sind, ob es sich um vertragliche oder außervertragliche handelt, der Höhe nach durch den Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung beschränkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0073904Dokumentnummer
JJR_19810827_OGH0002_0060OB00540_8100000_004