Norm
KFG 1967 §1 Abs1Rechtssatz
Ein an sich betriebsbereites, aber wegen Treibstoffmangels kurzfristig von einem anderen Fahrzeug abgeschlepptes Kraftfahrzeug wird diesem Schleppfahrzeug gegenüber "als Fahrzeug verwendet".
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0065485Dokumentnummer
JJR_19810903_OGH0002_0080OB00152_8100000_001