Norm
ABGB §863 DRechtssatz
Im Versprechen des Käufers, die Ware abzunehmen, liegt zugleich auch immer das stillschweigende Versprechen zur Bezahlung des Kaufpreises ( daher Unterbrechung der Verjährung der Kaufpreisforderung ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0014285Dokumentnummer
JJR_19810915_OGH0002_0050OB00699_8100000_001