Norm
ABGB §914 IIIbRechtssatz
Bei der Berechnung einer Monatsprovision, deren Höhe sich nach der Umsatzsteigerung gegenüber der Zeit vor dem Eintritt des Provisionsberechtigten bemißt, ist im Zweifel als Vergleichsbasis nicht der Monat vor dem Eintritt, sondern entweder der Jahresdurchschnitt oder der dem jeweiligen Monat entsprechenden Monat des Vergleichsjahres heranzuziehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Provision, Belohnung, Vergütung, Bemessung, Angestellte, Lohn, Gehalt, Entgelt, Handelsvertreter, Vertreter, Steigerung, Durchschnitt, Höhe, Beteiligung, Agent, Dienstvertrag, Vertrag, AuslegungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0028056Dokumentnummer
JJR_19810915_OGH0002_0040OB00055_8100000_001