Rechtssatz
Gemäß § 34 Abs 2 LAG bzw § 35 Abs 2 stmk LAO kann der Dienstnehmer, soweit der in Abs 1 genannte Zeitraum drei Monate nicht übersteigt, das ganze für diese Zeit gebührende Entgelt ohne Abzug sofort fordern. Diese Bestimmungen entsprechen wörtlich jener des § 29 Abs 1 und Abs 2 AngG, bezüglich derer die Rechtsprechung den Standpunkt vertreten hat, daß auch eine zeitwidrige Kündigung das Entstehen dieser Ansprüche bewirkt. Gleiches muß auch für die Bestimmungen des §§ 34 Abs 1 LAG und 35 Abs 1 stmk LAO gelten. Bei den dem Dienstnehmer auf Grund dieser Bestimmungen zustehenden Ansprüchen auf das bis zur ordnungsgemäßen Kündigung zustehende Entgelt, handelt es sich um pauschalierte Schadenersatzansprüche.Gemäß Paragraph 34, Absatz 2, LAG bzw Paragraph 35, Absatz 2, stmk LAO kann der Dienstnehmer, soweit der in Absatz eins, genannte Zeitraum drei Monate nicht übersteigt, das ganze für diese Zeit gebührende Entgelt ohne Abzug sofort fordern. Diese Bestimmungen entsprechen wörtlich jener des Paragraph 29, Absatz eins und Absatz 2, AngG, bezüglich derer die Rechtsprechung den Standpunkt vertreten hat, daß auch eine zeitwidrige Kündigung das Entstehen dieser Ansprüche bewirkt. Gleiches muß auch für die Bestimmungen des Paragraphen 34, Absatz eins, LAG und 35 Absatz eins, stmk LAO gelten. Bei den dem Dienstnehmer auf Grund dieser Bestimmungen zustehenden Ansprüchen auf das bis zur ordnungsgemäßen Kündigung zustehende Entgelt, handelt es sich um pauschalierte Schadenersatzansprüche.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0066136Dokumentnummer
JJR_19810915_OGH0002_0040OB00036_8100000_006