RS OGH 1981/9/16 1Ob674/81

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Veröffentlicht am 16.09.1981
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Norm

ABGB §1395
ABGB §1396

Rechtssatz

Der Hinweis auf einer Rechnung des Gläubigers "Wegen Zession Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung nur an B - Bank, Konto xxxx" genügt nicht als ausreichende Bekanntmachung des Fordrungsübernehmers, wenn dieser die Bank sein soll, aber nur das Konto des Gläubigers bekanntgegeben wurde. Der Schuldner kann noch mit schuldbefreiender Wirkung an den alten Gläubiger leisten.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 674/81
    Entscheidungstext OGH 16.09.1981 1 Ob 674/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0032819

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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