RS OGH 1981/9/16 1Ob658/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1981
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Norm

ABGB §1063 C
ABGB §1424

Rechtssatz

Wurde nicht mehr zum Ausdruck gebracht, als daß der Schuldner an den zum Empfang geeigneten "Machthaber" im Sinne des § 1424 ABGB - unter Verständnis des Wortes "Machthaber" im weitesten Sinne als "Zahlstelle" zu leisten habe, kann aus der Erteilung eines solchen Auftrages nicht typischerweise entnommen werden, daß er Eigentümer werden sollte.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 658/81
    Entscheidungstext OGH 16.09.1981 1 Ob 658/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0020694

Dokumentnummer

JJR_19810916_OGH0002_0010OB00658_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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