RS OGH 1981/9/16 1Ob36/81, 1Ob633/81

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Veröffentlicht am 16.09.1981
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Rechtssatz

Das Eingehen des Berufungsgerichtes auf einen im Berufungsverfahren entgegen § 483 Abs 3 ZPO geltend gemachten neuen Anspruch (Klagegrund) muß vom Revisionsgegner, zu dessen Lasten es sich in der Berufungsentscheidung nicht ausgewirkt hatte, nicht gerügt werden; der OGH hat den neuen Anspruch (Klagegrund) nicht zu berücksichtigen (§ 405 ZPO). (ebenso gleichzeitig 1 Ob 633/81).Das Eingehen des Berufungsgerichtes auf einen im Berufungsverfahren entgegen Paragraph 483, Absatz 3, ZPO geltend gemachten neuen Anspruch (Klagegrund) muß vom Revisionsgegner, zu dessen Lasten es sich in der Berufungsentscheidung nicht ausgewirkt hatte, nicht gerügt werden; der OGH hat den neuen Anspruch (Klagegrund) nicht zu berücksichtigen (Paragraph 405, ZPO). (ebenso gleichzeitig 1 Ob 633/81).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 36/81
    Entscheidungstext OGH 16.09.1981 1 Ob 36/81
  • 1 Ob 633/81
    Entscheidungstext OGH 16.09.1981 1 Ob 633/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0041065

Dokumentnummer

JJR_19810916_OGH0002_0010OB00036_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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