Norm
ABGB §90Rechtssatz
Eine Vereinbarung über eine auf Dauer angelegte getrennte Wohnungsnahme verstieß zwar gegen die Grundsätze des § 90 ABGB; das schließt aber nicht aus, dass einer übereinstimmend nur zur Bewohnung durch einen der beiden Ehegatten bestimmten Wohnung mangels Widmung zur gemeinsamen Wohnung nicht der Charakter einer Ehewohnung zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009439Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.08.2013