Norm
StPO §317 Abs3Rechtssatz
Eventualfragen können auch für den Fall der Bejahung anderer (Zusatzfragen) Fragen gestellt werden (hier Eventualfrage nach § 287 StGB im sogenannten Dreifragenschema).Eventualfragen können auch für den Fall der Bejahung anderer (Zusatzfragen) Fragen gestellt werden (hier Eventualfrage nach Paragraph 287, StGB im sogenannten Dreifragenschema).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0100985Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.03.2021