RS OGH 1981/9/24 7Ob647/81

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Veröffentlicht am 24.09.1981
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Norm

KSchG §3 Abs1

Rechtssatz

Ein Hinweis des Wortlautes: "Die Annullierung der Bestellung beträgt 6/8 des Verkaufspreises. Die Annullierungsfrist beträgt eine Woche" stellt keine ordnungsgemäße Belehrung über das Rücktrittsrecht im Sinne des § 3 Abs 1 KSchG dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0065472

Dokumentnummer

JJR_19810924_OGH0002_0070OB00647_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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