RS OGH 1981/10/5 Bkd31/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.1981
beobachten
merken

Norm

DSt 1872 §2 D

Rechtssatz

Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Anwaltsstandes, wenn ein Rechtsanwalt noch vor Einbringung der Klage an den Beklagten eine Klagsdurchschrift, in der Normalkosten, vorprozessuale Kosten und Entscheidungsgebühr verzeichnet sind, mit Erlagschein übersendet, sodaß beim Empfänger der Eindruck erweckt wird, daß er diese Kosten zu bezahlen habe.

Entscheidungstexte

  • Bkd 31/81
    Entscheidungstext OGH 05.10.1981 Bkd 31/81
    Veröff: AnwBl 1983,78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0056340

Dokumentnummer

JJR_19811005_OGH0002_000BKD00031_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten