Norm
ABGB §796Rechtssatz
Für den Anspruch auf mangelnden Unterhalt gemäß § 796 ABGB ist es einhellige Auffassung, daß dieser nur auf eine Geldrente gerichtet sein kann, außer dem Ehegatten ist durch Vertrag oder letzten Willen eine Naturalversorgung zugewendet worden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0012997Dokumentnummer
JJR_19811014_OGH0002_0060OB00008_8100000_003