RS OGH 1981/10/15 4StR398/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1981
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Norm

StGB §6 E
StGB §88 c

Rechtssatz

Die Ursächlichkeit eines pflichtwidrigen Verhaltens für den eingetretenen Erfolg wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß der gleiche Erfolg auch durch das Verhalten eines Dritten herbeigeführt worden wäre.

Veröff: JR 1983,30 mit Anmerkung Kühl

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1981:RS0103788

Dokumentnummer

JJR_19811015_AUSL000_004STR00398_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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