Norm
ABGB §1431 BRechtssatz
Wird dem Arbeitnehmer infolge eines Irrtums der ihm aus der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zustehende Entgeltbetrag ein zweites Mal überwiesen, kann dieser Betrag trotz der Verfallsbestimmung des Art XV Z 2 nach § 1431 ABGB rückgefordert werden, weil darunter nur Ansprüche des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis, nicht aber Kondiktionsansprüche fallen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0033571Dokumentnummer
JJR_19811020_OGH0002_0040OB00108_8100000_001