RS OGH 1996/1/25 5Ob728/81, 7Ob673/88, 8Ob1504/96

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Veröffentlicht am 20.10.1981
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Rechtssatz

Die Beschwer fehlt, wenn ein an den OGH gerichteter Rekurs zwar zu Unrecht zurückgewiesen wurde, er aber ohnehin erfolglos gewesen wäre (vgl dazu auch 1 Ob 685/79).Die Beschwer fehlt, wenn ein an den OGH gerichteter Rekurs zwar zu Unrecht zurückgewiesen wurde, er aber ohnehin erfolglos gewesen wäre vergleiche dazu auch 1 Ob 685/79).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0006535

Dokumentnummer

JJR_19811020_OGH0002_0050OB00728_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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