Norm
ABGB §1162bRechtssatz
Dem Masseverwalter steht ein außerordentliches Kündigungsrecht eines Lehrverhältnisses nach § 25 Abs 1 KO nicht zu. Der Kündigungsausschluß des § 15 Abs 1 BAG hat eine den Kündigungsbeschränkungen zur Sicherung des Arbeitsplatzes (zB nach dem ArbVG, MuttSchg) vergleichbare Funktion; so daß er dem Begriff einer "gesetzlichen Kündigungsbeschränkung" im Sinne des § 25 Ko zu unterstellen ist.Dem Masseverwalter steht ein außerordentliches Kündigungsrecht eines Lehrverhältnisses nach Paragraph 25, Absatz eins, KO nicht zu. Der Kündigungsausschluß des Paragraph 15, Absatz eins, BAG hat eine den Kündigungsbeschränkungen zur Sicherung des Arbeitsplatzes (zB nach dem ArbVG, MuttSchg) vergleichbare Funktion; so daß er dem Begriff einer "gesetzlichen Kündigungsbeschränkung" im Sinne des Paragraph 25, Ko zu unterstellen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0021706Dokumentnummer
JJR_19811020_OGH0002_0040OB00093_8100000_001