Norm
StGB §90 Abs1Rechtssatz
Das bloße Mitfahren im Fahrzeug eines Betrunkenen reicht zur Annahme einer konkludenten Einwilligung des Mitfahrenden in eine Gefährdung seiner körperlichen Sicherheit nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0092875Dokumentnummer
JJR_19811029_OGH0002_0120OS00169_8100000_002