RS OGH 1981/10/29 12Os169/81

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Veröffentlicht am 29.10.1981
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Norm

StGB §90 Abs1

Rechtssatz

Das bloße Mitfahren im Fahrzeug eines Betrunkenen reicht zur Annahme einer konkludenten Einwilligung des Mitfahrenden in eine Gefährdung seiner körperlichen Sicherheit nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0092875

Dokumentnummer

JJR_19811029_OGH0002_0120OS00169_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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