Norm
ABGB §1438 ERechtssatz
Für die Aufrechnung mit Masseforderungen gegen Forderungen der Masse gelten nicht die Vorschriften der §§ 19, 20 KO, sondern nur die allgemeinen Bestimmungen des ABGB.Für die Aufrechnung mit Masseforderungen gegen Forderungen der Masse gelten nicht die Vorschriften der Paragraphen 19, 20, KO, sondern nur die allgemeinen Bestimmungen des ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0033974Im RIS seit
03.11.1981Zuletzt aktualisiert am
19.10.2023