RS OGH 1981/11/5 7Ob739/81

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Veröffentlicht am 05.11.1981
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Norm

ABGB §1310

Rechtssatz

Verschuldensteilung zwischen Unmündigen 3 : 1 zur Lasten dessen, der entgegen dem bisherigen Spielverlauf plötzlich, grundlos und unerwartet ein faustgroßes Ziegelstück warf, wenn zunächst nur daumengroße Kiesel geworfen wurden und der Gegner sich hinter den in den Boden gesteckten Federballschläger zu bücken hatte.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 739/81
    Entscheidungstext OGH 05.11.1981 7 Ob 739/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0027765

Dokumentnummer

JJR_19811105_OGH0002_0070OB00739_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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