Norm
ABGB §1310Rechtssatz
Verschuldensteilung zwischen Unmündigen 3 : 1 zur Lasten dessen, der entgegen dem bisherigen Spielverlauf plötzlich, grundlos und unerwartet ein faustgroßes Ziegelstück warf, wenn zunächst nur daumengroße Kiesel geworfen wurden und der Gegner sich hinter den in den Boden gesteckten Federballschläger zu bücken hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0027765Dokumentnummer
JJR_19811105_OGH0002_0070OB00739_8100000_002