RS OGH 1981/11/10 5Ob312/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1981
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Norm

ABGB §983
ABGB §1004 C
AGBKr Pkt8 Abs1 Satz1
HGB §355 Abs1

Rechtssatz

Ein Kontokorrentkreditgeschäft ist dadurch gekennzeichnet, daß der Kreditnehmer jederzeit Rückzahlungen vornehmen bzw Außenstände auf sein Konto überweisen lassen und so das Debet mindern kann, bei erneutem Kreditbedarf aber während der Laufzeit des Kontokorrentkredits diesen immer wieder bis zu dem vereinbarten Limit in Anspruch nehmen darf. Dementsprechend hat der Kreditgeber zwar jederzeit das Recht, zugunsten des Kontos des Kreditnehmers geleistete Zahlungen oder vorgenommene Überweisungen das Debet mindernd in das Kontokorrent einzustellen; mangels besonderer Vereinbarungen hat er aber während der Laufzeit des Kredits keinen klagbaren Anspruch darauf, daß Einzahlungen oder Überweisungen auf das Konto des Kreditnehmers getätigt werden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 312/81
    Entscheidungstext OGH 10.11.1981 5 Ob 312/81
    Veröff: EvBl 1982/143 S 465 = ÖBA 1982,332

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0019373

Dokumentnummer

JJR_19811110_OGH0002_0050OB00312_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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