Norm
ABGB §869Rechtssatz
Ist einem Vertragsteil die Preisfestsetzung nach gewissen Abrechnungskriterien überlassen, so ist er zur Rechnungslegung hinsichtlich der preisbestimmende Faktoren verpflichtet, damit es dem anderen möglich wird, die Richtigkeit dieser Festsetzung zu überprüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0014734Dokumentnummer
JJR_19811110_OGH0002_0050OB00010_8100000_001