RS OGH 2016/1/27 7Ob46/81, 7Ob42/95, 7Ob164/98p, 7Ob148/14m, 7Ob230/15x

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Veröffentlicht am 12.11.1981
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Rechtssatz

Sachverständigenverfahren: Die nicht bedingungsgemäß (unter Missachtung der in den ABS festgelegten Verfahrensregeln) erfolgte Feststellung der Ursache und der Höhe des Schadens durch Sachverständige kann zur Folge haben, dass sie für die Parteien nicht bindend ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0082506

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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