RS OGH 1981/11/17 2Ob209/81

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Veröffentlicht am 17.11.1981
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Norm

StVO §3 B3a
StVO §38 Abs1

Rechtssatz

Alleinverschulden des Auffahrenden, der gegen die Bestimmungen des § 18 Abs 1 StVO verstößt und vorhersehen kann, daß der vorausfahrende Kraftfahrer wegen eines bevorstehenden Haltegebotes nach § 38 Abs 1 StVO eine stärkere Geschwindigkeitsverminderung vornehmen wird.Alleinverschulden des Auffahrenden, der gegen die Bestimmungen des Paragraph 18, Absatz eins, StVO verstößt und vorhersehen kann, daß der vorausfahrende Kraftfahrer wegen eines bevorstehenden Haltegebotes nach Paragraph 38, Absatz eins, StVO eine stärkere Geschwindigkeitsverminderung vornehmen wird.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 209/81
    Entscheidungstext OGH 17.11.1981 2 Ob 209/81
    Veröff: ZVR 1982/230 S 216

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0073404

Dokumentnummer

JJR_19811117_OGH0002_0020OB00209_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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