Norm
StVO §3 B3aRechtssatz
Alleinverschulden des Auffahrenden, der gegen die Bestimmungen des § 18 Abs 1 StVO verstößt und vorhersehen kann, daß der vorausfahrende Kraftfahrer wegen eines bevorstehenden Haltegebotes nach § 38 Abs 1 StVO eine stärkere Geschwindigkeitsverminderung vornehmen wird.Alleinverschulden des Auffahrenden, der gegen die Bestimmungen des Paragraph 18, Absatz eins, StVO verstößt und vorhersehen kann, daß der vorausfahrende Kraftfahrer wegen eines bevorstehenden Haltegebotes nach Paragraph 38, Absatz eins, StVO eine stärkere Geschwindigkeitsverminderung vornehmen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0073404Dokumentnummer
JJR_19811117_OGH0002_0020OB00209_8100000_001