RS OGH 1981/11/18 6Ob805/81, 9Ob85/17s, 8Ob1/18g

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Veröffentlicht am 18.11.1981
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Norm

ABGB §1151 IB
ABGB §1168
ABGB §1267

Rechtssatz

Ein Vertrag, auf Grund dessen auf eine erfolgreiche Partnervermittlung abgestellte Leistungen, wie Betreibung einer intensiven Werbung, Aufgabe von Inseraten im Namen des Auftraggebers, Öffnung, Vorsortierung und fallweise Beantwortung eingehender Briefe, zu erbringen sind, enthält vorwiegend Elemente eines Werkvertrages. Das Vorliegen glücksspielartiger Elemente in einem derartigen Vertrag schließt nicht aus, daß der Unternehmer sich bei Vertragsrücktritt durch den Besteller gewisse Leistungen erspart und sich diese Ersparnis anrechnen lassen muß.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0021700

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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