Norm
EO §187Rechtssatz
Es bestehen keine Bedenken, dass § 187 Abs 1 letzter Satz EO, eingeführt durch die 1. GEN, nicht verfassungsmäßig wäre.Es bestehen keine Bedenken, dass Paragraph 187, Absatz eins, letzter Satz EO, eingeführt durch die 1. GEN, nicht verfassungsmäßig wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0003227Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011