RS OGH 1990/3/28 7Ob40/81, 2Ob128/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1981
beobachten
merken

Rechtssatz

Die vom schädigenden Unternehmen durch Eigenleistungen vorgenommene Schadensbehebung stellt keinen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang dar. Insoweit besteht daher keine Ersatzpflicht des Regreßpflichtigen. Bedient sich hingegen der Unternehmer bei der Schadensbehebung fremder Werksunternehmer, so unterliegt das von diesen in Rechnung gestellte Entgelt der Umsatzsteuerpflicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0076130

Dokumentnummer

JJR_19811126_OGH0002_0070OB00040_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten