RS OGH 1981/11/26 7Ob658/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1981
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Norm

ABGB §1036

Rechtssatz

Die Absicht, wegen Besorgung eines fremden Geschäftes den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, wird im Zweifel vermutet und muß nicht erst vom Geschäftsführer bewiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0019787

Dokumentnummer

JJR_19811126_OGH0002_0070OB00658_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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