Norm
ABGB §1036Rechtssatz
Die Absicht, wegen Besorgung eines fremden Geschäftes den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, wird im Zweifel vermutet und muß nicht erst vom Geschäftsführer bewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0019787Dokumentnummer
JJR_19811126_OGH0002_0070OB00658_8100000_002