RS OGH 1983/9/14 13Os64/81; 11Os79/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.1981
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Norm

JGG 1961 §13 Abs1
StGB §49

Rechtssatz

Keine Änderung des Beginns der Probezeit hinsichtlich eines nur gemäß § 290 Abs 1 StPO von Amts wegen begünstigten Angeklagten (Mitangeklagten).Keine Änderung des Beginns der Probezeit hinsichtlich eines nur gemäß Paragraph 290, Absatz eins, StPO von Amts wegen begünstigten Angeklagten (Mitangeklagten).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0088609

Im RIS seit

03.12.1981

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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