RS OGH 1981/12/3 7Ob779/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.12.1981
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Norm

ABGB §1295 IId2
ABGB §1295 IId4b1
ABGB §1295 IIf7a
ABGB §1319a

Rechtssatz

Wenn der Pistenhalter deutlich und wahrheitsgemäß erklärt, daß er alle von ihm gewidmeten Schipisten und Schirouten in der Natur markiert oder sonst klar kennzeichnet, so ist er nicht verpflichtet, den Übergang zum freien Schiraum besonders zu kennzeichnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0023935

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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