RS OGH 1981/12/9 3Ob640/81

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Veröffentlicht am 09.12.1981
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Norm

ABGB §97

Rechtssatz

Ein dringendes Wohnbedürfnis wird durch den (behaupteten) Mangel einer Betreuung durch den Ehepartner in der Ersatzwohnung begründet, wenn dieser schon vor dem Wegzug nicht mehr für die Verpflegung sorgte und die Betreuung nicht erzwungen werden kann.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 640/81
    Entscheidungstext OGH 09.12.1981 3 Ob 640/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009542

Dokumentnummer

JJR_19811209_OGH0002_0030OB00640_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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