Norm
ABGB §97Rechtssatz
Ein Anspruch auf Unterlassung auf aller Maßnahmen, die den Kläger am Zutritt zu der ehemaligen Ehewohnung hindern, läßt sich nicht aus dem eingeräumten verbücherten Fruchtgenußrecht an der Hälfte des ideellen Anteils der Beklagten an der Liegenschaft, dessen Rechtsbestand zwischen den Ehegatten strittig ist, ableiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009540Dokumentnummer
JJR_19811209_OGH0002_0030OB00640_8100000_001