RS OGH 1981/12/9 11Os161/81, 9Os17/82, 11Os41/82, 13Os41/85, 15Os126/88, 15Os8/91

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Veröffentlicht am 09.12.1981
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Norm

SGG aF §12 D
StGB §62

Rechtssatz

Der Begriff der Einfuhr im § 12 Abs 1 SGG bezieht sich auf österreichisches Staatsgebiet und nicht auf das Zollinland im Sinn abgabenrechtlicher Vorschriften; die im § 12 Abs 1 SGG bezeichnete Einfuhr eines Suchtgiftes nach Österreich ist daher auch dann bereits vollendet, wenn das Suchtgift in einen Transitraum eines Flughafens oder sonst ein durch zollrechtliche Vorschriften geschaffenes, im Inland gelegenes Zollfreigebiet verbracht wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0087977

Dokumentnummer

JJR_19811209_OGH0002_0110OS00161_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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