RS OGH 1981/12/9 3Ob595/81

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Veröffentlicht am 09.12.1981
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Norm

ABGB §880a C
ABGB §1346
SchG Art3
Scheckkartenbedingungen allg

Rechtssatz

Mit dem Scheckkartenvertrag verpflichtet sich eine Kreditunternehmung, einen unter bestimmten Bedingungen vom Kontoinhaber ausgestellten Scheck unbedingt einzulösen, also entgegen den sonstigen Bestimmungen des Scheckrechtes auf Grund dieses außerscheckrechtlichen Garantievertrages auch dem Scheckinhaber gegenüber für die Scheckeinlösung einzustehen (so schon EvBl 1980/178).

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 595/81
    Entscheidungstext OGH 09.12.1981 3 Ob 595/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0038611

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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