RS OGH 1981/12/15 4Ob569/81, 6Ob632/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1981
beobachten
merken

Norm

ABGB §1053
ABGB §1090 IIf

Rechtssatz

Daß Maschinen vom Hersteller schon lange vor dem Vertragsabschluß zwischen ihm und der Leasinggesellschaft unmittelbar den Kunden verkauft wurden, steht der nachträglichen Überlassung dieser Geräte im Wege eines Finanzierungsleasing durch die Leasinggesellschaft nicht entgegen, wenn die betreffenden Kunden mit der entsprechenden Abänderung der Verträge einverstanden sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0019981

Dokumentnummer

JJR_19811215_OGH0002_0040OB00569_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten