RS OGH 1981/12/15 4Ob400/81

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Veröffentlicht am 15.12.1981
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Norm

UWG §14 A2
UWG §30

Rechtssatz

Daß ein unzulässiger "Konkursabverkauf" bereits durch Verkauf aller Waren beendet ist, schließt die Wiederholungsgefahr nicht aus, da ein gleichartiger Verstoß gegen § 30 UWG beim Vertrieb von Waren anderer Gemeinschuldner für die Zukunft keinesfalls ausgeschlossen werden kann.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 400/81
    Entscheidungstext OGH 15.12.1981 4 Ob 400/81
    Beisatz: Sleepy - Direktkauf" (T1) Veröff: ÖBl 1982,102

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0079938

Dokumentnummer

JJR_19811215_OGH0002_0040OB00400_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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