RS OGH 1981/12/15 5Ob683/81

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Veröffentlicht am 15.12.1981
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Norm

ABGB §971

Rechtssatz

Bei der Frage, ob die bei einer Ausstellung gezeigten Objekte als Leihgaben an den Veranstalter anzusehen sind, oder ob bloß eine Zurverfügungstellung der Ausstellungsflächen zu Werbezwecken an den Inhaber der Objekte vorliegt, kommt es auf den Zweck der getroffenen Vereinbarung an.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 683/81
    Entscheidungstext OGH 15.12.1981 5 Ob 683/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0019110

Dokumentnummer

JJR_19811215_OGH0002_0050OB00683_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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