RS OGH 1981/12/16 6Ob814/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1981
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Norm

JWG §26

Rechtssatz

Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur einstweiligen freiwilligen Heimunterbringung schließt nicht aus, daß gegen den Willen der Erziehungsberechtigten, das heißt unabhängig von deren Einverständnis und daher unter Umständen auch ohne dieses, eine Erziehungshilfemaßnahme in ihrem Bestand durch pflegschaftsgerichtlichen Beschluß abgesichert wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0063569

Dokumentnummer

JJR_19811216_OGH0002_0060OB00814_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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