Norm
GmbHG §25Rechtssatz
Im Verfahren über eine Klage der Gesellschafterminderheit gegen einen Geschäftsführer nach § 48 Abs 1 GmbHG kann sich dieser nicht auf eine erst nach der Anmeldung des Anspruches (§ 38 Abs 3 GmbHG) erfolgte Entlastung durch die Mehrheit berufen.Im Verfahren über eine Klage der Gesellschafterminderheit gegen einen Geschäftsführer nach Paragraph 48, Absatz eins, GmbHG kann sich dieser nicht auf eine erst nach der Anmeldung des Anspruches (Paragraph 38, Absatz 3, GmbHG) erfolgte Entlastung durch die Mehrheit berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0059633Dokumentnummer
JJR_19820113_OGH0002_0010OB00775_8100000_001