RS OGH 1982/1/13 1Ob54/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.1982
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Norm

EO §65 A
ZPO §465
ZPO §520 E3
ZPO §521

Rechtssatz

Der Grundsatz, daß selbst während des Laufes der Rechtsmittelfrist eingebrachte Nachträge, Ergänzungen und Ausdehnungen der ersten Rechtsmittelschrift unzulässig sind, gilt auch dann, wenn der angefochtene Beschluß über Anträge absprach, für die gesondert verschieden lange Rechtsmittelfristen zu anwendung kämen, durch die Zusammenfassung in einer Entscheidung aber, gleichgültig welcher Teil angegriffen wird, nunmehr aber nur die längere Rechtsmittelfrist in Betracht kam.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 54/81
    Entscheidungstext OGH 13.01.1982 1 Ob 54/81
    RZ 1982,163

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0001998

Dokumentnummer

JJR_19820113_OGH0002_0010OB00054_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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