Norm
ABGB §863 FIIRechtssatz
Bei einem dem Kündigungsgrund nach § 19 Abs 2 Z 7 MG analogen Kündigungsgrund nach § 19 Abs 1 MG ist bei jahrelanger Belassung eines nicht mehr zum Betrieb des Vermieters gehörenden früheren Arbeitnehmers in der bisherigen Wohnung bei Beurteilung eines schlüssigen Kündigungsverzichtes ein weitherziger Maßstab zugunsten des Vermieters am Platze.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0014408Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008