RS OGH 2025/6/26 6Ob645/81; 2Ob74/25h

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Veröffentlicht am 27.01.1982
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Norm

ABGB §970
  1. ABGB § 970 heute
  2. ABGB § 970 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Erlangt ein "Wagenmeister" durch die Übergabe des Wagens und der Wagenschlüssel die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Personenkraftwagen und ist dem Gast die Möglichkeit genommen, selbst für Diebstahlssicherung oder gegen Beschädigung Vorsorge zu treffen, liegt bezüglich des Personenkraftwagens und seines Inhaltes eine Verwahrungspflicht zumindest als selbständige Nebenpflicht vor.

Entscheidungstexte

  • RS0019180">6 Ob 645/81
    Entscheidungstext OGH 27.01.1982 6 Ob 645/81
    Veröff: SZ 55/7
  • RS0019180">2 Ob 74/25h
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.06.2025 2 Ob 74/25h
    Beisatz: Der Beherberger, der ein KFZ eines Gastes aufgrund des angebotenen Parkservices übernimmt, schuldet dem Gast einen sorgfältigen Umgang mit dem KFZ. Dazu zählt, dass mit dem in seine Obhut übergebenen KFZ – auch von Erfüllungsgehilfen – keine Schäden an anderen Rechtsgütern verursacht werden. (T1)

Schlagworte

Auto Kfz PKW Wagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0019180

Im RIS seit

27.01.1982

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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